Ausführungsbestimmungen für Teilnehmer


» 1) Allgemeines » 10) Wertung
» 2) Zeitplan » 11) Funkfrequenzen
» 3) Teilnahme-Teilnehmer » 12) Unterkunft, Verpflegung, Rückholservice
» 4) Briefing » 13) Schlechtwetterprogramm
» 5) Beurkundung » 14) Telefon und Postanschrift
» 6) Wettwerbsraum und Wendepunkte » 15) Gebühren
» 7) Wertungsflüge » 16) Haftung und Rechtsweg
» 8) Flug- und Sicherheitsregeln » 17) Beschwerden und Einsprüche
» 9) Abflug- und Anflugverfahren » 18) Doping
» 19) Wettbewerbsleitung
Anhang
» 1) Wertungsformeln » 2) Liste der vom DAeC zugelassenen
Backup-Systeme
DEUTSCHER AERO-CLUB e.V.
SEGELFLUGKOMMISSION
SEGELFLUG-VEREIN
WEISSENBURG i. BAY E.V.
WEISSENBURG

D E U T S C H E     S E G E L F L U G M E I S T E R S C H A F T
CLUB-KLASSE 2003

auf dem Segelfluggelände Weißenburg-Wülzburg

A U S F Ü H R U N G S B E S T I M M U N G E N


1. Allgemeines

Diese Ausführungsbestimmungen ergänzen die Ausschreibung des DAeC vom Januar 2003 für die Deutschen Segelflugmeisterschaften der CLUB-KLASSE 2003.

Regelgrundlagen

Code Sportif
  • Allgemeiner Teil (Beschlussstand 1999)
  • Sektion 3 Segelflug (Stand 10/2002)
  • Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften des DAeC (SWO), Ausgabe Mai 2002.

Ergänzungen und Änderungen soweit diese bis zum Wettbewerbsbeginn noch beschlossen werden sollten, werden den Teilnehmern spätestens beim Eröffnungsbriefing zur Kenntnis gebracht. Auch sind die Auflagen der DFS, der Genehmigungsbehörde Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern, sowie die Anweisungen im täglichen Briefing für die Teilnehmer verbindlich.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer verpflichtet ist, alle gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen für den Luftverkehr strikt einzuhalten.

Alle Piloten verpflichten sich durch ihre Teilnahme zur sportlichen Fairness und zur größtmöglichen gegenseitigen Rücksichtnahme.
Der Flugsicherheit ist unter allen Umständen der höchstmögliche Vorrang einzuräumen.

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2. Zeitplan (MESZ)

Trainingsmöglichkeit abDo24.07.2003
Technische Abnahme (Vermessung, Wägung)Sa26.07.200308:00 - 17:30 Uhr
Dokumenten- und techn. KontrolleSa26.07.200316:00 - 17:30 Uhr
EröffnungsfeierSa26.07.200318:00 Uhr
EröffnungsbriefingSo27.07.200309:00 Uhr
PflichttrainingSo27.07.2003
1. WettbewerbstagMo28.07.2003
letzter WettbewerbstagMi06.08.2003
AbschlussfeierMi06.08.200320:00 Uhr
SiegerehrungDo07.08.200310:00 Uhr

Die Anwesenheit bei der Eröffnungsfeier, dem Eröffnungsbriefing sowie die Teilnahme am Pflichttraining und der Siegerehrung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.

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3. Teilnahme

3.1 Teilnehmer
Die Teilnehmer-Liste ist im Internet unter http://www.dsm.ck2003.sfv-wug.de veröffentlicht

3.2 Teilnahmevoraussetzungen
Der Wettbewerbsleitung sind bei der Anmeldung das Vorhandensein und die Gültigkeit der folgenden Unterlagen nachzuweisen:

  1. Zulassung des Segelflugzeuges
  2. Lufttüchtigkeitszeugnis (ggf. einschl. VVZ)
  3. Gültiger Nachprüfschein
  4. Kopie des Wägeberichts (wird einbehalten)
  5. Haftpflichtversicherungsnachweis in gesetzlicher Höhe
  6. Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle
  7. PPL-C (ggf. PPL-B) inkl. F-Schlepp-Berechtigung

Bordbuch und Flugbuch sind mitzuführen. Auch für Bodenfunkstellen muss eine Genehmigung vorhanden sein.
Bei Flugzeugschlepp an der Schwerpunktkupplung ist der Nachweis für 5 Flugzeugschlepps in den letzten 6 Monaten zu erbringen.
Die Startberechtigung ist an das vollständige Vorhandensein der Unterlagen 1-7 gebunden.

3.3. Segelflugzeuge
Die Flugzeuge müssen ausgerüstet sein mit:

  1. Zugelassenem Rettungsfallschirm (falls kein Gesamtrettungssystem vorhanden ist)
  2. Funkgerät mit 720 Frequenzen
  3. GNSS Flight-Recorder (Logger) mit IGC-Zulassung
  4. akustischem Variometer
  5. der gesetzlich vorgeschriebenen Instrumentierung

Bei der technischen Kontrolle wird das Flugzeug in der im Wettbewerb betrieben Konfiguration überprüft.

Winglets dürfen nicht mit einer Spannweitenerhöhung verbunden sein, Veränderungen am Flugzeug müssen in den amtlichen Unterlagen dokumentiert sein.

Nach der Landung von einem Wettbewerbsflug werden in Stichproben technische Kontrollen durchgeführt.

Jedes Wettbewerbsflugzeug ist, entsprechend den Bestimmungen der SWO, mit einem gut erkennbaren Wettbewerbskennzeichen zu versehen. Bei einer eventuellen Doppelbelegung der Kennzeichen hat ein beim DAeC registriertes Kennzeichen Vorrang.
Das Wettbewerbskennzeichen ist auch am Segelflugzeughänger und am Zugfahrzeug, Wohnwagen, Wohnmobil bzw. Zelt anzubringen.
Instrumente, die Blindflug ermöglichen, sind nach der SWO nicht erlaubt und müssen vor der Meisterschaft ausgebaut werden.
Stellplätze für die Hänger werden jedem Teilnehmer zugewiesen. Die Hänger sind für die Dauer des Wettbewerbs gegen Verdrehen zu sichern! Ein Plan der Abstellplätze befindet sich an der Einfahrt zum Fluggelände.

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4. Briefing

Das Eröffnungsbriefing beginnt am Sonntag, den 27.7., um 9:00 Uhr.
Das erste Tagesbriefing findet jeweils um 10 Uhr statt. Die Wettbewerbsleitung kann diesen Zeitpunkt verschieben. Eine entsprechende Entscheidung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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5. Beurkundung

Die Beurkundung der Wettbewerbsflüge wird gemäß der Ausschreibung des DAeC mit "GNSS-Flight-Recorder"-Systemen als Pflichtsystemen durchgeführt. Es sind nur GNSS-Systeme zu verwenden, welche eine IGC-Zulassung (www.fai.org/gliding/gnss/) besitzen.
Für die ordnungsgemäße Funktion seines GNSS-Systems ist jeder Pilot selbst verantwortlich. Dies gilt auch für das Laden des Wendepunkt-Kataloges, sowie auch für die Dokumentation des Wertungsfluges insgesamt. Als Backup-System zur GNSS Dokumentation können die von der IGC zugelassenen Systeme verwendet werden. Zusätzlich zu diesen Geräten sind auch Systeme zulässig, welche von der DAeC-Segelflugkommission als Backup System zugelassen sind (siehe Anhang).
Wir empfehlen die Verwendung eines zugelassenen Zweitsystems.
Die Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass die loggerspezifischen Verbindungsleitungen und Softwarepakete der Wettbewerbsleitung zur Verfügung stehen.
Die IGC-Files sind auf Wechseldatenspeicher (Diskette, SD-Card, MM-Card, CF-Card, Memory-Stick) nach dem Flug bei dem Auswertungsbüro abzugeben. Für die Systeme LX20, Colibri und Volkslogger wird ein Ausleseservice vorgehalten.
Vor Beginn der Meisterschaft sind bereits im Logger gespeicherte Flüge zu löschen.

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6. Wettbewerbsraum und Wendepunkte

6.1 Wettbewerbsraum
Der Wettbewerbsraum ist durch die ICAO-Karten "Stuttgart", "Frankfurt", "München" und "Nürnberg" abgedeckt. Das Mitführen der entsprechenden ICAO-Karten, Ausgabe 2003 ist Pflicht.
Die Luftraumstruktur des Wettbewerbsgebietes wird mit einer Datei auf Basis der in der aktuellen Wettbewerbsplanungskarte enthaltenen Angaben definiert und im Internet in den Formaten *.txt und *.sua zum Herunterladen (http://www.dsm.ck2003.sfv-wug.de/) zur Verfügung gestellt (Editor Dr. Hans Ludwig Trautenberg, CAL).
Diese Datei wird auch im Auswerterechner verwendet (FLAPS).
Luftraumverletzungen werden ausschließlich auf Basis dieser Datei festgestellt.
Zur Orientierung werden die Koordinaten der Eckpunkte des Wettbewerbsgebiets rechtzeitig im Internet veröffentlicht und als Aushang bekannt gemacht.
Als Luftraumverletzung zählt, wenn mindestens ein Aufzeichnungspunkt des Flugrekorders vertikal oder horizontal in dem gesperrten Gebiet liegt. Die Toleranz beträgt sowohl bei lateralen, als auch bei vertikalen Luftraumverletzungen Null Meter. MSL-Höhen orientieren sich an der täglichen Bodenstarthöhe, FL-Höhen sind bezogen auf den Standarddruck 1.013,2 hPa (die barometrische Höhe des Flugrekorders kann von der Anzeige des Höhenmessers oder Segelflugrechners abweichen!).
Bei Luftraumverletzungen erfolgt die Disqualifikation vom Wertungstag, im Wiederholungsfall oder bei Vorsatz wird der Pilot vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten für den gesamten Flug (Start bis Landung).
Bei den Primärsystemen muss ein Aufzeichnungsintervall von höchstens 10 Sekunden eingestellt sein. Als maximale Ausfallzeit werden 70 Sekunden akzeptiert. Bei längeren Ausfällen des Flugrekorders in unkritischen Streckenbereichen kann die Wettbewerbsleitung eine Wertung zulassen, wenn Luftraumverletzungen ausgeschlossen sind.

Wird das in der entsprechenden Datei definierte Wettbewerbsgebiet verlassen, so ist beim ersten Kreuzen der Grenze des Wettbewerbsgebiets der Wertungsflug beendet (Logger-Vache).
Lufträume, für deren Durchqueren eine Freigabe erforderlich ist, sind für den Wettbewerb gesperrt.
Der Einflug in Lufträume, für die eine Freigabe erforderlich ist, darf nur zum Zwecke der Landung erfolgen.
In diesem Fall ist der Wettbewerbsflug beendet (Logger-Vache), wenn in den freigabepflichtigen Luftraum erstmalig eingeflogen wird. Wird ein derartiger Luftraum wieder verlassen, weil das Vorhaben zu landen aufgegeben wurde, so handelt es sich um eine Luftraumverletzung, welche die Disqualifikation für diesen Tag zur Folge hat.

Zip-Datei Wettbewerbsraum herunterladen

6.2 Wendepunkte
Die Liste der Wendepunkte wird in verschiedenen Logger-Dateiformaten ebenfalls im Internet zur Verfügung gestellt

Zip-Datei Wendepunkte herunterladen

Ein Wendepunkt ist durch seine Wendepunktkoordinaten definiert, er gilt als umrundet, wenn mindestens ein Aufzeichnungspunkt des Flugrekorders im Sektor 1 liegt bzw. wenn die Verbindungslinie zweier aufeinander folgender Aufzeichnungspunkte den Sektor schneidet oder zumindest tangiert. Es ist ratsam, die Aufzeichnungsrate kurz vor, während und kurz nach der Umrundung der Wendepunkte zu erhöhen.
Die Umrundung muss gemäß obiger Definition in Sektor 1 (Zylinder r=0,5 km) erfolgen. Umrundungen im Sektor 2 (r=1 km) werden mit einem Punktabzug von 50 Punkten geahndet.
Bei Landung im Sektor 2 ohne ordnungsgemäße Umrundung erfolgt kein Punktabzug. Bei Umrundung im Sektor 2 und unmittelbarer Landung, ggf. auch GNSS-Vache, erfolgt die Wertung mit Wendepunktumrundung und 50 Punkten Abzug nur dann, wenn dadurch die Wertungspunkte Pd des Teilnehmers höher sind als ohne Wendepunktumrundung.
Es ist möglich, mittels GNSS-Vache eine Tagesaufgabe abzubrechen. Es gilt der streckenmäßig weiteste Punkt (nächster Punkt zum nächsten Wende-/Zielpunkt) als GNSS-Vache-Punkt. Umrundungen außerhalb der Sektoren 1 und 2 werden wie GNSS-Vache gewertet, d. h., dass der dem Wendepunkt nächste Punkt als Landepunkt angenommen wird.

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7. Wertungsflüge

Folgende Tagesaufgaben können ausgeschrieben werden:

7.1 Rennaufgaben (AST: Assigned Speed Task)
Die "klassische" Aufgabenform mit Geschwindigkeitswertung über eine durch in der Reihenfolge festgelegte Wendepunkte definierte feste Distanz.
Als Wertungsstrecke gilt die Strecke vom Abflugpunkt über alle korrekt beurkundeten Wendepunkte bis zur Ziellinie, bzw. bei Außenlandung oder GNSS-Vache bis zum nächsten nicht er-reichten Wendepunkt bzw. Ziellinie, abzüglich der Entfernung zwischen Landepunkt (GNSS-Vache) und diesem nächsten Wendepunkt (Ziellinie). Ist die so errechnete Distanz des unvollendeten Schenkels kleiner als Null, dann wird sie mit Null gerechnet.
Die Wertungsgeschwindigkeit ist die Wertungsdistanz dividiert durch die verstriche Flugzeit zwischen der aufgezeichneten Abflugzeit und der Endzeit im Ziel.

7.2 Zeitbegrenzte Streckenaufgaben ohne Geschwindigkeitswertung (TDT/AA: Time limited Distance Task / Assigned Areas)
Streckenwertung über festgelegte Wendegebiete mit festgelegter maximaler Wertungszeit.
Anstelle von Wendepunkten werden Wendegebiete (Assigned Areas) festgelegt. Diese Gebiete werden vorzugsweise durch einen vorgegebenen Wendepunkt aus dem Wendepunktkatalog als Bezugspunkt und einen Kreis mit bestimmtem Radius um diesen Punkt definiert. Dieser Kreis entspricht dem Wendpunktsektor 1 für volle Punktzahl. Der Radius des Zylinders 2 ist um 0,5 km größer als der Radius des Zylinders1. Wird nur in den Zylinder 2 eingeflogen, so werden 50 Strafpunkte vergeben. Keine Strafpunkte werden vergeben, wenn im Zylinder 2 gelandet wird. Bei Umrundung im Sektor 2 und unmittelbarer Landung, ggf. auch Logger-Vache erfolgt die Wertung mit Wendepunktumrundung mit 50 Punkten Abzug nur dann, wenn dadurch die Wertungspunkte des Teilnehmers höher sind als ohne Wendpunktumrundung,
Der Teilnehmer soll die größtmögliche Strecke von der Abfluglinie über diese Gebiete hinweg in der vorgegebenen Reihenfolge zum Ziel fliegen. Ein Gebiet gilt als gültig durchflogen, wenn mindestens ein Logger-Aufzeichnungspunkt in diesem Gebiet liegt.
Die Schlusszeit der Aufgabe ergibt sich durch Addition der vorgegebenen Wertungsdauer zur letzten gültigen Abflugzeit des Teilnehmers.
Als Wertungsstrecke gilt die bis zum Ablauf der Wertungszeit erreichte Strecke von der tatsächlichen Abflugposition auf der Abfluglinie über alle korrekt beurkundeten GNSS-Positionspunkte im Gebiet 1, Gebiet 2 usw. hinweg bis zu dem Punkt des nächsten nicht erreichten Wendegebietes, welcher der GNSS-Position bei Ablauf der Wertungszeit am nächsten liegt, oder bis zum Ziel, wenn die Wertungszeit auf dem letzten Schenkel abläuft, abzüglich der kürzesten Entfernung zwischen der GNSS-Position und diesem Punkt bzw. Ziellinie. Gibt es einen Punkt auf dem Flugweg vor der Landung bzw. vor Ablauf der Wertungszeit, bei dem sich eine größere Wertungsstrecke ergibt, so wird diese Position zur Ermittlung der Wertungsstrecke herangezogen. Ist die so ermittelte Distanz kleiner als Null, dann wird sie mit Null gerechnet. Als GNSS-Positionspunkt zählt der gültige Logger-Aufzeichnungspunkt im Wendegebiet, der für die Ermittlung der maximalen Streckenlänge als Bezug genommen wird.
Nach Ablauf der Wertungszeit (=Schlusszeit) kann auf direktem Weg der Startflugplatz angeflogen werden. Bei gültiger Zielbandüberquerung gibt es volle Streckenpunkte. Die Flugzeit für den "Heimflug" beeinflusst die Wertung nicht.
Bei einer Außenlandung wird für die Punkteberechnung die Wertungsstrecke mit dem Faktor 0,8 multipliziert.
Bei Landung auf einem Flugplatz (nicht der Startflugplatz) wird auf die mit Außenlandefaktor errechnete Wertungsstrecke ein Bonus von 5% aufgeschlagen. Der Flugplatz muss in der aktuellen ICAO-Karte eingetragen sein.

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8. Allgemeine Flug- und Sicherheitsregeln

Jeder Pilot sollte sich vorab mit den Lufträumen im Wettbewerbsgebiet vertraut machen. Die im Briefing bekannt gegebenen Flughöhen- und Gebietsbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten.
Im Wettbewerbsgebiet gilt in Anlehnung an Artikel 8.7 SWO, dass in der Thermik die Kreisrichtung geflogen wird, die das erste in diesem Aufwind befindliche Segelflugzeug innehat. Fliegen mehrere Segelflugzeuge gleichzeitig in den Aufwind ein, so wird die Kreisrichtung durch das obere Flugzeug bestimmt.
Die gleiche Kreisrichtung wird auch dann verlangt, wenn ausreichender vertikaler Abstand zwischen 2 Segelflugzeugen besteht, da ansonsten weitere hinzukommende Segelflugzeuge keine eindeutige Kreisrichtung haben. Das Einordnen in den Kreisflug muss von seitlich außen erfolgen. Im Umkreis von 25 km um das Segelfluggelände Weißenburg-Wülzburg sind alle Teilnehmer verpflichtet auf der Wettbewerbsfrequenz 123,275 MHz ständig sende- und empfangsbereit zu sein.
Auch auf Strecke, wenn sich andere Segelflugzeuge des Wettbewerbs in räumlicher Nähe aufhalten und insbesondere bei Pulkbildung, ist der Funksprechverkehr auf der Wettbewerbsfrequenz durchzuführen.

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9. Abflug und Anflugverfahren

9.1 Startaufstellung und Start
Die Startaufstellung ist vor dem Briefing vorzunehmen, es sei denn, die Wettbewerbsleitung gibt eine andere Entscheidung bekannt.
Die Flugzeuge haben sich zu Startbeginn in der vorgegebenen Startreihe zu befinden. Ausnahmen kann die Wettbewerbsleitung nur bei begründeten Verzögerungen genehmigen.
Die Piloten haben zum Startbetrieb Helferinnen/Helfer bereitzustellen.
Ein eigenes Schleppseil ist nicht erforderlich.

Der Start erfolgt generell in Richtung 23 auf der Asphaltbahn.
Die Startplätze werden für den ersten Wertungstag im Losverfahren ermittelt, danach in einer festen Folge gemäß SWO.
Wasserballast ist nicht erlaubt.
Der Start der Flugzeuge erfolgt im F-Schlepp in der Regel auf 600 Meter GND. Der Ausklinkraum richtet sich nach den meteorologischen Bedingungen des jeweiligen Tages.

9.2 Abflug
GNSS-Abflugverfahren: (siehe SWO 9.4.6.2) Der Abflug erfolgt über eine (virtuelle) Abfluglinie mit einer Länge von 10 km + 10 km = 20 km. In der Mitte der Abfluglinie befindet sich der in der Wen-depunktliste aufgeführte Bezugspunkt für das Segelfuggeländes Weißenburg-Wülzburg (Abflug-punkt). Die Abfluglinien sind senkrecht zur ersten Teilstrecke angeordnet. Erfolgt der Abflug außer-halb der Abfluglinie, so ist der Abflug ungültig.
Die Öffnungsdauer der Abfluglinie wird im Briefing bekannt gegeben.

Die Abflugfreigabe erfolgt in der Regel 20 Minuten nach dem Start des letzten regulär gestarteten Segelflugzeuges, Verschiebungen sind möglich. Die Abflugfreigabe wird auf der Wettbewerbsfre-quenz gemäß SWO 9.4.1.2 angekündigt bzw. erteilt.
Die Freigabe der Abfluglinie ist durch einen Piloten (in der Regel durch den gewählten Piloten-Sprecher) zu bestätigen. Eine einmal angekündigte Abflugfreigabe kann verschoben werden.

Die maximal zulässige Abflughöhe wird von der Wettbewerbsleitung festgelegt. Sie wird täglich in den Aufgabenblättern bzw. beim Briefing bekannt gegeben.
Eine Überschreitung wird - innerhalb des Toleranzbereiches - mit einem Punktabzug von einem Punkt pro Höhenmeter geahndet (SWO10.2.6).
Die Abfluglinie ist möglichst rechtwinklig und mit maximal 150 km/h ("Loggerspeed") und unterhalb der maximal zulässigen Abflughöhe in Richtung des ersten Wendepunktes zu überqueren. Als Abflugzeit zählt der Zeitpunkt des letzten gültigen Abfluges, sofern der Abflugzeitschluss noch nicht überschritten wurde. Nach Abflugzeitschluss gilt der Abflugzeitschluss als Abflugzeit.
Die Abflugzeit der Piloten ist spätestens 30 Minuten nach ihrem Abflug mit einer Genauigkeit von +/-2 Minuten bei der Wettbewerbsleitung durch einen Helfer/-in oder über Funk auf einer noch im Eröffnungs-Briefing festzulegenden Frequenz zu übermitteln.

9.3 Wendepunkte
Die vorgegebenen Wendepunkte der jeweiligen Tagesaufgabe werden mittels des GNSS-Systems beurkundet. Die korrekte Umrundung eines Wendepunktes erfolgt gemäß SWO 9.7.2.
Jeder Teilnehmer hat selbst sicherzustellen, dass eine korrekte Umrundung und deren Dokumentation erfolgt ist. Gerätespezifische Toleranzen sind zu beachten.

9.4 Zielanflug und Landung
Die Zielanflüge erfolgen generell in Richtung 05.
Die Ziellinie liegt an der Schwelle der Landebahn 05 am westlichen Markierungsbeginn (weiße Streifen) am Boden, sie endet an den seitlichen Betriebsflächengrenzen.
Nach dem Überflug der Ziellinie muss generell direkt gelandet werden (Überflüge mit anschließen-der Platzrunde werden mit Strafpunkten lt. SWO 10.2.4 belegt).
Über Außenlandemöglichkeiten im Tal wird im Eröffnungsbriefing ausführlich informiert.
Als letzte Wende ist generell B2/Dietfurt zu umrunden, sie befindet sich in ca. 10 km Entfernung etwa auf der Grundlinie zum Anflug in Richtung 05.
Spektakuläres seitliches Überholen, Unterfliegen oder Überfliegen auf dem Zielanflug wird als ge-fährliches Fliegen eingestuft und mit Strafpunkten (SWO 10.2.3) belegt.
Unmittelbar nach Passieren der Wende Dietfurt und nochmals in 1 km Entfernung vor der Ziellinie (vor der Direktlandung) ruft der Pilot die Ziellinie auf der Platzfrequenz 123,050. mit der Angabe des WK und der Entfernung zum Ziel (z.B.: "Weißenburg WK 10 Kilometer"). Die Ziellinie bestätigt mit: ("WK verstanden").

Die Zeit des Ziellinienüberfluges wird für die vorläufige Wertung herangezogen. Die endgültige Zeitnahme erfolgt gemäß GNSS-Auswertung.

Während der Anflüge wird der gesamte Verkehr von der Ziellinie aus koordiniert. Es ist den Anwei-sungen des Ziellinienpersonals unbedingt Folge zu leisten. Auch die Helfer sind verpflichtet diesen Weisungen unbedingt Folge zu leisten. Jedem Teilnehmer wird geraten, seine Bodenmannschaft mit einer Bodenfunkstelle auszurüsten, die während der Zielanflüge und der Landephase unbedingt auf die Platzfrequenz zu rasten ist. Der Pilot und seine Bodenmannschaft sorgen dafür, dass die Landeflächen so schnell wie möglich wieder frei gemacht werden.

9.5 Abgabe des Loggers
Nach der Landung am Ziel oder nach der Rückkehr von einer Außenlandung sind die Piloten verpflichtet, ihre IGC-Files auf Wechseldatenträger (bzw. die Logger, für die ein Ausleseservice vorgehalten wird) und das ausgefüllte Landeformular bei der Wettbewerbsleitung abzugeben. Die Abgabe der Unterlagen muss so schnell wie möglich erfolgen; bei Landung auf dem Segelfluggelände Weißenburg-Wülzburg, spätestens 30 Minuten nach der Landung.

9.6 Verfahren bei Außenlandungen
Nach einer Außenlandung muss die Landemeldung schnellstmöglichst telefonisch an die Wettbewerbsleitung übermittelt werden (auch wenn zurückgeschleppt wird). Formulare für die Durchgabe der Außenlandemeldung werden zur Verfügung gestellt. Die Meldung muss entsprechend diesem Schema erfolgen.
Bei der Landung auf einem Flugplatz genügt die telefonische Durchgabe des Landeflugplatzes und der Landezeit. Bei der Landung auf einem Acker/Feld werden die GPS-Koordinaten des Landepunktes durchgegeben. In jedem Fall muss die Zahl der erreichten Wenden angegeben werden.

9.7 Hinweise für die Rückholmannschaft
Vor dem Anruf bei der Wettbewerbsleitung sollten alle Angaben auf dem mitgeführten Lande-Meldungsformular, insbesondere aber die Angaben für die Rückholmannschaft möglichst kurz und präzise aufbereitet werden. Um verlässliche Angaben über die Anfahrt bei Außenlandungen machen zu können, sind die entsprechenden Generalkarten (1: 200 000) empfehlenswert. Die Abfahrt der Rückholmannschaft ist der Wettbewerbsleitung mitzuteilen.

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10. Wertung

Die für die Wertung maßgeblichen Formeln sind im Anhang 1 aufgeführt.
Die Auswertung der Wettbewerbsflüge erfolgt mit der Auswertesoftware "FLAPS" aktuellste Version.

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11. Funkfrequenzen

Platzfrequenz Start (Schlepp), Zielanflug, Landung123,050 MHz
Wettbewerbsfrequenz
(Sicherheitsfrequenz)
nach dem Ausklinken, Abflug123,275 MHz

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12. Unterkunft, Verpflegung und Rückholservice

12.1 Unterkunft
Die Teilnehmer/in sorgt selbst für seine Mannschaft und sich für Unterkunft. Der Ausrichter stellt am Flugplatz ausreichende Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobil-Stellplätze zur Verfügung.
Falls die Teilnehmer/in eine andere Unterkunft wählen, ist diese bei der Wettbewerbsleitung mit Anschrift und Telefon zu nennen.
Jeder Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer muss das Schmutzwasser in Behältern auffangen und über die Kläranlage entsorgen.

12.2 Verpflegung
Der Ausrichter bietet ein Angebot an Getränken und warmen Mahlzeiten in begrenztem Umfang, sowie einen Brötchen-Dienst an.

12.3 Rückholservice
Für die vollständige Zeit des Wettbewerbs kann ein Rückholservice mit externen Helfern gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Buchung von einzelnen Tagen ist leider nicht möglich. Die Bereitschaft beginnt täglich um 15.00 Uhr.
Der Teilnehmer muss gegenüber dem Rückholer auf alle Schadenersatzansprüche verzichten, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Aus Haftungsgründen kommt dieser Service deshalb nur für Halter von Vollkasko versicherten Gespannen in Frage.

Jeder Teilnehmer/in die/der das Campingangebot oder den Rückholservice annehmen möchte, füllt das Formular für Camping und Rückholservice aus und sendet dieses bis zum 15.07.2003 an die Wettbewerbsleitung:

PDF-Formular öffnen

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13. Schlechtwetterprogramm

Wir wollen kein Schlechtwetter! Aber für diesen Fall werden beim Eröffnungsbriefing Programmpakete aus der reizvollen Umgebung um Weißenburg verteilt. Der Ausrichter ist bemüht, zusätzliche Angebote vorzubereiten und diese den Teilnehmern anzubieten.

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14. Telefon / Post

Wettbewerbsleitung Telefon09141 - 87 40 19
Wettbewerbsleitung Fax09141 - 87 40 23
Sportleitung 09141 - 87 40 22
Landemeldungen Telefon09141 - 87 44 99 3
Landemeldungen Mobil0151 - 121 35 06 7
Internet (Homepage)http://www.dsm.ck2003.sfv-wug.de/

Postanschrift während der Meisterschaft:

Segelflug-Verein Weißenburg i. Bay. e. V.
Deutsche Segelflugmeisterschaft Club-Klasse
"Name des Teilnehmers"
Frühlingstr. 15

91781 Weißenburg

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15. Gebühren

pro Flugzeugschlepp auf 600 m GNDEur 26,00
Campinggebühren:
Zeltplatz:Eur 50,00
Wohnwagen- und Wohnmobil-StellplatzEur 72,00
Rückholservice:Eur 150,00

Die Gebühren für den Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobil-Stellplatz werden werden pro Teilnehmer berechnet.
Die Anmeldung für den Zeltplatz, Wohnwagen-, Wohnmobil-Stellplatz und die Inanspruchnahme des Rückholservice muss uns spätestens bis 15.07.2003 vorliegen.
Die Gebühren dafür müssen ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt auf das Konto des Ausrichters

Sparkasse Weißenburg
BLZ: 764 510 30
Konto-Nr.: 24643
Kennwort: DSM 3002 + Name.

eingezahlt werden.

PDF-Formular öffnen

Für den Flugzeugschlepp werden Schleppkarten an die Teilnehmer bei der Flugleitung verkauft. Schleppkarten, die nicht eingelöst werden können, nimmt der Ausrichter wieder zurück und vergütet den Wert von Eur 26,00 in bar.

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16. Haftung und Rechtsweg

Der Teilnehmer / verantwortliche Luftfahrzeugführer erklärt mit der Abgabe der Meldung, dass er - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.
Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Vorschriften der Ausschreibung und der Ausführungsbestimmungen in allen Punkten anerkennt. Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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17. Beschwerden und Einsprüche

Wir hoffen, dass Beschwerden und Einsprüche nicht notwendig sein werden. Die Verfahren und Regularien werden gemäss SWO behandelt.
Die Einspruchsfrist für den letzten Wettbewerbstag endet am 06.08.2003 um 22:00 Uhr.

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18. Doping

Es ist vorgesehen, durch das Institut für Dopingkontrollen 5 Sportler an einem bestimmten Tag zu kontrollieren. Es handelt sich hier um Dopingkontrollen bei Meisterschaften für die der Segelflug jährlich zur Verfügung stehen muss.
Bei festgestelltem Doping wird der Betroffene von der Meisterschaft ausgeschlossen. Weitergehende Maßnahmen bleiben vorbehalten. (Eingehende Information zum Thema Doping kann in Form des Taschenbuchs "Dopingkontrollen" beim Bundesinstitut f. Sportwissenschaft, Carl-Diem-Weg 4, 50933 Köln, kostenlos angefordert werden.)

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19. Wettbewerbsleitung

Wettbewerbsleiter:Günther Grau
Sportleiter:Reiner Rose
Meteorologen:Reiner Rose / Günther Grau
Auswertung:Günther Grau / Reiner Rose
Presse:Günther Grau
Finanzen:Roland Mößner
Jury:Helmut Kölle
Günter Pomp
ein weiteres Mitglied benennt die DAeC-Seko

Adresse für Fragen zum Wettbewerb und Organisation:
Segelflug-Verein Weißenburg i. Bay. e.V.
Wettbewerbsleitung

vor dem Wettbewerb bis 24.07.2003
Tel: 09129-287607
Fax: 09129-287608
Mobil: 0171-777 280 7

während des Wettbewerbes ab 25.07.2003
Tel: 09141 - 87 40 19
Fax: 09141 - 87 40 23
Mobil: 0171 - 777 280 7

Weißenburg, den 30. Juni 2003

gez. Karl-Wilhelm Klossok
Vorsitzender der Sportfachgruppe Segelflug/Motorsegelflug des DAeC

gez. Günther Grau
Wettbewerbsleiter

gez. Reiner Rose
Sportleiter

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Anhang

  1. Wertungsformeln
  2. Liste der vom DAeC zugelassenen Backup-Systeme

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DSM Club-Klasse 2003, Anhang zu den Ausführungsbestimmungen

1. Wertungsformel
Die Wertung erfolgt nach dem 1000 Punkte System des Sporting Code Annex A.
Eine Wertung muss durchgeführt werden, wenn mindestens 25% der gestarteten Teilnehmer der jeweiligen Klasse eine Wertungsdistanz von 100 km erreicht haben.

Allgemeine Definitionen
   d = Wertungsdistanz des Teilnehmers in km (mit Handicap)
   v = Wertungsgeschwindigkeit des Teilnehmers in km/h (mit Handicap)
   D = maximale Wertungsdistanz des Tages in km (größter Wert von d)
   V = höchste Wertungsgeschwindigkeit des Tages in km/h (größter Wert von v)
   n = Zahl der Teilnehmer mit einer Wertungsdistanz von mindestens 100 km
   N = Zahl der Teilnehmer mit einem Start an dem Wertungstag
   u = unkorrigiert
   c = korrigiert

Handicapwertung:
Der Handicapfaktor wird vor jeglicher anderen Punktberechnung angewendet:
- bei "Heimkehrern" einer Aufgabe nur auf die erzielte Geschwindigkeit.
- bei "Nicht-Heimkehrern" einer Aufgabe mit Geschwindigkeitswertung und bei reiner Streckenwertung auf die erreichte Strecke des jeweiligen Teilnehmers.

Es gilt die DAeC Indexliste 2003.

Die erreichte Strecke oder Geschwindigkeit wird durch den Index des jeweiligen Segelflugzeuges I dividiert und dieses Ergebnis mit dem niedrigsten Index der Klasse Imin multipliziert, bzw. als Formel für den Handicapfaktor: H=Imin/I

Höchstzahl der Punkte Pmax
Die Höchstzahl der zu vergebenen Punkte Pmax ist der geringste der drei Werte:

Pmax = 1000 oder Pmax = (5 x D) - 250 oder Pmax = (400 x D/V) - 200
    bei der reinen Distanzaufgaben (TDT/AA) ist D/V die ausgeschriebene Wertungszeit
     (oder wenn kürzer die längste Flugzeit nach Abflug)

Geschwindigkeitsaufgaben (AST)
Geschwindigkeitspunkte werden nur bei Geschwindigkeitsaufgaben vergeben.
Pu = Pd + Pv (Unkorrigierte Punkte = Distanzpunkte + Geschwindigkeitspunkte)
Pd = d/D x (1 - [2 x Rn] / 3) x Pmax mit Rn = (Zahl der Teilnehmer schneller als 2/3 x V ) / N
Pv = 2 x (v/V - 2/3) x Rn x Pmax Pv = 0, wenn v<2/3 V bzw. bei Außenlandung

Distanzaufgaben (TDT/AA)
Pu = d/D x Pmax bei Landung auf Startflugplatz
Pu = d/D x Pmax x 0,8 bei Außenlandung
Pu = d/D x Pmax x 0,8 x 1,05 bei Landung auf anderem Flugplatz als Startflugplatz

Tagesfaktor und Rundung
Die unkorrigierten Punkte Pu werden mit dem Tagesfaktor f multipliziert, um die korrigierten Punkte Pc zu erstellen. Die korrigierten Punkte Pc bestimmen die Wertung für den Tag.
Pc = f x Pu mit f = 1,25 x n/N ( f = 1 wenn f > 1 )
Die errechneten Punkte werden auf ganze Zahlen gerundet (= 0,5 aufrunden)

Strafpunkte
Alle Strafpunkte werden abgezogen, nachdem die Tageswertung berechnet ist.

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2. Backup-Geräte

Deutscher Aero Club e.V.
- Segelflugkommission

Stand: 01.05.2003
Information
über GNSS Backup-Geräte
für die Deutschen Segelflugmeisterschaften 2003

Die Segelflugkommission hat folgende Geräte als Backup-Geräte bei GNSS-Beurkundung für die Deutschen Meisterschaften 2003 zugelassen:

Fest eingebaute Streckenflugrechner:

  • ILEC SN 10
  • Filser LX 400, LX 500, LX 4000, LX 5000
  • Westerboer VW 940
  • Zander SR 820 D mit GPS-Koppelung, SR 940 mit GPS-Koppelung
  • IFISS
  • Peschges VP 6 und VP 9
  • Cenfis Media

GPS-Handheld-Geräte mit Flugwegaufzeichnung:

  • Garmin GPS 12 XL, GPS 38, GPS 40, GPS 45, GPS 89,
    GPS 90, GPS 92, GPS 95, GPS 195, GPS III Pilot

Zur Zeit noch nicht durch die IGC zugelassene GNSS-Flugrekorder:

  • Scheffel-Flugrekorder

Zu beachten sind hierbei noch folgende Sachverhalte:

  • Der Einsatz der Geräte, die keine Flughöhe aufzeichnen, setzen die Mitnahme eines Barografen voraus, dies sind von den o.g. Geräten LX 400 und LX 500 und alle GPS-Handhelds
  • Vom Teilnehmer kann verlangt werden, dass er für die Datenübertragung ein entsprechendes Kabel für die PC-Koppelung sowie die Transfer- und Auswerte-Software seines Backup-Gerätes mitbringt.

Bei weiterer Prüfung entsprechender Geräte ist die Liste der Backup-Geräte durchaus erweiterungsfähig.
Der Transfer der Daten vom Backup-System muss durch die Wettbewerbsleitung erfolgen; vom Teilnehmer übergebene Disketten mit den Daten dürfen nicht akzeptiert werden.
Der Zeitintervall zwischen zwei Fixen darf maximal 30 Sekunden betragen. Die Verantwortung liegt beim Teilnehmer.

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